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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der ASB Landesverband Hessen e.V. und seine Tochtergesellschaften sind sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte bewusst.
Daher verpflichtet wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Wir setzen die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) um.