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Wirksame Verwendung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden

Leistungsbereiche sollen im Regelfall im DB2 kein Defizit aufweisen (“operative Schwarze Null”).

Die Verwendung von Mitgliedsbeiträgen zum Ausgleich von Defiziten ist eine jeweils individuell zu begründende innerverbandliche Entscheidung. Diese Entscheidung muss im Zweifel jedem einzelnen Mitglied gegenüber vertreten werden können, das den ASB Hessen mit seiner Spende unterstützt.
 
Die Spendenwürdigkeit wird im dem Maße gesteigert, in dem über die Verwendung von Spendenmitteln von den Vereinsgremien in freier Entscheidung auf der Grundlage unserer Satzung entschieden werden kann.

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