Wie mache ich mein Testament?
Viele Menschen haben eine gewisse Vorstellung davon, was mit ihrem Nachlass einmal passieren soll. Sie wollen daher ihr Testament machen. Entscheidend ist es dann, dies formwirksam und rechtlich treffend umzusetzen. Doch wie geht man es am Besten an?
Christian Thiesen sprach dazu für das NACHLASS-PORTAL mit Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht - ein ca. vierminütiges Erklärvideo hierzu finden Sie hier.
Frau Dr. Rump, wie sollten Menschen, die ihren Nachlass mit einem Testament regeln wollen, am besten vorgehen?
Es ist grundsätzlich ein guter erster Schritt, seine Vorstellungen im Entwurf einmal selbst zu Papier zu bringen und dies dann als Grundlage für eine Beratung zu nehmen. Das ist in der Regel der effektivste und günstigste Weg.
Wenn ich meinen Testamentsentwurf aufschreibe, wie sollte ich dann den Text beginnen?
Wählen Sie eine Überschrift wie „Testament“ und als Einstiegssatz zum Beispiel: „Ich, [Name und Adresse], regele meinen Nachlass wie folgt: … “
Gibt es ein früheres Testament, ist es sinnvoll, dies ausdrücklich zu widerrufen. Aber beachten Sie: Gibt es ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, ist ein Widerruf nicht ohne weiteres oder gar nicht möglich. Hierzu sollten Sie sich unbedingt juristisch beraten lassen.
Wie formuliere ich nach dem Einstieg dann die eigentliche Nachlassregelung?
Nach dem Einstieg ist zu formulieren, wer Erbe werden soll. Schreiben Sie entweder: „Zu meinem Alleinerben bestimme ich [Name und Adresse]“ oder bei mehreren Erben: „Als Erben zu x % bestimme ich [Name und Adresse]“. Ein Erbe erwirbt immer eine Quote am Nachlass, die daher auch ausdrücklich benannt werden sollte.
Welche Möglichkeiten habe ich noch, wenn ich mehrere Personen oder Organisationen in meinem Testament bedenken möchte?
Wollen Sie mehrere Personen oder Organisationen begünstigen, können Sie auch einen Alleinerben bestimmen, der sich um die gesamte Abwicklung kümmert, jedoch nicht alles behält, sondern Teile an andere abgibt. Ein solches „Abgebenmüssen“ nennt der Jurist „Vermächtnisanordnung“. Schreiben Sie zum Beispeil: „Zu meinem Alleinerben bestimme [Name und Adresse]. Als Vermächtnis erhält [Name und Adresse] das Konto [yz].“
Was sollte ich beachten, wenn ich eine gemeinnützige Organisation begünstigen will?
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Form eines eingetragenen Vereins begünstigen möchten, sollten Sie die Vereinsregisterdaten nennen, damit es zu keinen Verwechselungen kommt.
Sie können eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermächtnis oder auch als Erbe bedenken. Wichtig ist, dass Sie sich zu Ihrem Testament mit der oder den jeweiligen Organisationen vorab abstimmen, damit Ihr Nachlass später nach Ihren Wünschen abgewickelt wird. Ein solcher Kontakt bleibt für Sie immer unverbindlich.
Wie geht es mit dem eigenen Entwurf dann weiter?
Lassen Sie sich anhand Ihres Entwurfs juristisch beraten, damit nachher an alles gedacht und alles rechtlich treffend formuliert ist. Setzen Sie Ihr Testament dann handschriftlich oder durch notarielle Beurkundung um und geben es am besten in amtliche Verwahrung, damit es später nicht abhandenkommt oder übersehen wird.
Ihr Ansprechpartner:
Manuel Wluka
Spenden- und Engagementberatung
Telefon 069 5484044-33
ASB Landesgeschäftsstelle
Feuerwehrstr. 5
60435 Frankfurt
Wir bieten allen, die den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. (ASB Hessen) in ihrem Testament mitbedenken möchten, eine kostenlose juristische Erstberatung an. Der ASB Hessen hat Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen. Wir bemühen uns dabei stets um eine nachhaltige und umsichtige Abwicklung und sind mit unserem Netzwerk und unserer Kompetenz auch komplexeren Aufgabenstellungen gewachsen. Der ASB Hessen ist Teilnehmer des NACHLASS-PORTALS, eines Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen.