Prävention durch Kontrollmechanismen
Im Jahr 2016 hat der ASB fehlerhafte Abrechnungen, die mehrere Kitas im Rheingau-Taunus-Kreis betreffen selbst zur Anzeige gebracht und sich umgehend von den beteiligten Mitarbeitern getrennt. Der ASB Hessen hat den aktuellen Stand der internen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, relevante Unterlagen übergeben und in jeder Hinsicht Transparenz und Kooperationsbereitschaft zugesichert. Den festgestellten Gesamtschaden in Höhe von 2,2 Millionen Euro inklusive Zinsen und Beratungskosten der Kommunen erstattete der ASB inzwischen in Gänze zurück.
Zu den bis heute noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen können keine Aussagen getroffen werden. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich ASB Mitarbeiter persönlich bereichert haben.
Um derartigen Vorkommnissen in Zukunft vorzubeugen, hat der ASB Hessen in der Folge seine Frühwarnsysteme und interne Überwachung verbessert und neue Routinen neben den üblichen Kontrollorganen eines Vereins eingeführt. Weitere präventive Maßnahmen zur Risikoerfassung sind unabhängig von der aktuellen Situation für 2020 geplant.
Kontakt für Medien:
Matz Mattern
Landesgeschäftsführer ASB LV Hessen e.V.
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