Hygieneschulung nach Lebensmittelhygieneverordnung
Alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen alle zwei Jahre im Rahmen der Lebensmittelhygieneverordnung geschult werden.
Insbesondere gilt dies für Mitarbeiter, die mit offenen Lebensmitteln z. B. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schuleinrichtungen beschäftigt sind, aber auch für Mitarbeiter, die im Rahmen des Menü-Service eingesetzt werden.
Teilnehmerzahl:
Mindestens 8 Teilnehmer, maximal 20 Teilnehmer.
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die mit (offenen) Lebensmitteln arbeiten.
Dauer der Schulung:
3 Stunden jeweils von 15:00 bis ca. 18:00 Uhr