Kindeswohlgefährdung
„Ich habe da einen Verdacht? – Es geht dem Kind nicht gut!” Einschätzung und Vorgehen in Situationen von Kindeswohlgefährdung.
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird durch den § 8a SGB VIII nachdrücklich betont. Die Regelungen stellen an die pädagogischen Mitarbeiter in den Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und an das Jugendamt klare Anforderungen bei der Umsetzung des Schutzauftrages. Die Institutionen haben ein Schutzkonzept, geregelte Verfahren beim Vorgehen der Umsetzung des Schutzauftrages und haben die „Gefährdung einzuschätzen“, ggf. „insoweit erfahrene Fachkräfte“ einzubeziehen und in Gesprächen mit den Personensorgeberechtigten auf die „Inanspruchnahme von Hilfen“ hinzuwirken.
In der Regel kennen die pädagogischen Fachkräfte in den Angeboten und Einrichtungen die Kinder, Eltern und deren soziales Umfeld gut, sodass ihnen Veränderungen im Verhalten von Kindern schnell auffallen können. Aber wo verläuft die Grenze zwischen auffälligem und problembehaftetem Verhalten und einer Kindeswohlgefährdung?
Das Seminar gliedert sich in zwei Teile:
Einen pädagogischen Teil, der sich mit der Einschätzung und Professionalisierung der Risikoeinschätzung von Kindeswohlgefährdungssituationen befasst.
Einen juristischen Teil, in dem die rechtlichen Grundlagen, die notwendigen Verfahren und Regelungen vermittelt werden.
Teilnehmerzahl:
Mindestens 12 Teilnehmer, maximal 16 Teilnehmer.
Zielgruppe:
Sozialpädagogische Fachkräfte.
Dauer des Seminars:
2 Tage